Unser Schule . . .

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Leitbild der Grundschule Erlach

 

In der Grundschule Erlach legen wir Wert auf eine ganzheitliche Förderung, die nicht nur kognitive, sondern auch soziale und emotionale Aspekte berücksichtigt. Unsere Schule ist ein Ort, an dem Kinder lernen, sich selbstwirksam und kompetent zu erleben. Die Stärken der Kinder stehen dabei im Fokus. Im Einzelnen sind uns dabei folgende Aspekte von besonderer Bedeutung:

 

1. Jedes Kind bestmöglich fördern: 

Wir stellen die individuelle Förderung jedes Kindes in den Mittelpunkt. Die Einzigartigkeit jedes Kindes nehmen wir an und ermöglichen vielfältige Lernwege. Wir begleiten und unterstützten die Kinder dabei, ihr persönlich Bestes zu erreichen. 

 

2. Selbstwirksamkeit und Wohlbefinden stärken: 

Wir stärken das Selbstvertrauen und Wohlbefinden der Schüler*innen durch eine positive Fehlerkultur und ermöglichen angstfreies Lernen.

Eine sichere und unterstützende Umgebung ermöglicht es den Kindern, Herausforderungen zu begegnen und aus Rückschlägen zu lernen.

 

3. Demokratiebildung im sozialen Miteinander: 

Indem wir Kinder in Entscheidungsprozesse einbeziehen und ermutigen, ihre Meinungen zu äußern, stärken wir ihr Verständnis für gesellschaftliche Werte und demokratische Prinzipien. Damit werden sie befähigt als Teil der (Schul-)Gemeinschaft zu agieren. Die Förderung von gegenseitigem Respekt, Toleranz, das Annehmen und (Er-)Leben von Vielfalt und die Fähigkeit, konstruktiv mit Konflikten umzugehen sind die Grundlage unseres täglichen Handelns. 

Klassen

An unserer Schule lernen wir in jahrgangsübergreifenden Gruppen. 
Das bedeutet die Klassen 1 und 2 werden gemeinsam in einem Klassenzimmer unterrichtet, sowie die Klassen 3 und 4. Dabei werden neben den fachlichen auch die sozialen Lernprozesse gefördert: 
Wir lernen mit- und voneinander.

Klasse 1/2 - Erdmännchen

Klasse 3/4 - Zebras

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Adventsbesinnung 

In der Adventszeit treffen sich alle Kinder und Lehrkräfte jeden Montag nach dem Advent zur sogenannten Adventsbesinnung. Es wird gemeinsam gesungen und die Kinder tragen mit eingeübten Vorträgen zu einer kleinen, vorweihnachtlichen Auszeit in dieser sonst sehr trubeligen Zeit bei. 

 

Aufsicht

Vor Schulbeginn (15 min vorher) und in den Hofpausen werden Ihre Kinder durch eine Lehrkraft beaufsichtigt, sodass die Sicherheit aller Kinder und ein friedliches Miteinander gewährleistet sind. Bei außerschulischen Veranstaltungen (Ausflüge, Theater) begleiten immer mindestens zwei Erwachsene die Lerngruppe, um eine ständige Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.

 

Ausflüge und außerschulische Aktivitäten

Die Kinder der Aurainschule unternehmen in jedem Schuljahr an Unterrichtsinhalte geknüpfte Ausflüge und außerunterrichtliche Aktivitäten. Werden die erforderlichen Aufsichtspersonen nicht durch Lehrkräfte abgedeckt, wird bei den Eltern nach Begleitpersonen gesucht.

Eine schöne Tradition ist der Besuch der Jungen Bühne im Oberkirch, wo wir als Schulgemeinde das aktuelle Theaterstück der Realschule Oberkirch anschauen.

 

Beurlaubung

Nach § 4 der Schulbesuchsverordnung können Kinder in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden.

Beurlaubungsgründe sind:

-          Ärztlich veranlasste Heilkuren oder Erholungsaufenthalte

-          Teilnahme an wissenschaftlichen oder künstlerischen Wettbewerben

-          Aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen und Sportlehrgängen

 

Persönliche Gründe:

-          Eheschließung der Geschwister

-          Hochzeitsjubiläen der Erziehungsberechtigten

-          Todesfall in der Familie

-          Wohnungswechsel

 

Zuständig für die Entscheidung über die Beurlaubung bis zu zwei Tagen ist die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer, in den übrigen Fällen die Schulleitung.

Ein Antrag auf Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien wird immer durch die Schulleitung geprüft und nur in begründeten Ausnahmefällen (s.o.) genehmigt (maximal einmal im Laufe der Grundschulzeit). Bitte setzen Sie sich im Bedarfsfall frühzeitig mit der Schulleitung in Verbindung.

 

Bildungshaus

Im Bildungshaus kommen die Kinder aus der Kindertagesstätte und der Grundschule Erlach jahrgangsübergreifend zusammen und lernen gemeinsam. Das Miteinander Lernen steht hierbei im Vordergrund. Der Orientierungsplan (KiTa) bzw. der Bildungsplan (Grundschule) bilden die Grundlagen bei der Auswahl der Inhalte. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter dem Reiter „Bildungshaus“.

 

BiSS-Transfer (Bildung in Schrift und Sprache)

Seit 2023 ist die Aurainschule Teil der gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern. Das Ziel von BiSS-Transfer ist die Stärkung und Förderung der Lesekompetenz (Lesefertigkeit und Lesefähigkeit) der Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen des Deutschunterrichts wird diese grundlegende Kompetenz regelmäßig gefördert und trainiert. 

 

Demokratieerziehung 

Demokratieerziehung wird an der Aurainschule großgeschrieben. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler schon früh Demokratie erleben zu lassen und sie zu selbstverantwortlichem und demokratischem Handeln in der Gesellschaft zu befähigen. Dabei orientieren wir uns an den Leitperspektiven und dem Leitfaden Demokratieerziehung im Bildungsplan. Beispielhaft sei hier der Klassenrat und Schulrat genannt werden (siehe Klassenrat und Schulrat).

 

Einschulung

Die Einschulung unserer Schulanfänger findet immer am Samstag in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien statt. Beginn ist um 10 Uhr in der Kronenhalle. Nach einem feierlichen Programm für die Kinder und ihre Familien haben die Kinder ihre erste Schulstunde in die Schule. Die Familien können sich derweil die Zeit mit Kaffee, kalten Getränken und Snacks bei netten Gesprächen auf dem Schulhof vertreiben. Um ca. 12 Uhr ist offizielles Ende der Veranstaltung, sodass sich die privaten Feierlichkeiten nahtlos anschließen können.

Wann ihr Kind schulpflichtig wird und die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt, lesen Sie unter „Schulpflicht“.

 

Elternarbeit

Wir pflegen einen offenen, wertschätzenden und respektvollen Umgang mit allen Eltern und beziehen die Elternvertreter in Schulentwicklungsprozesse und wichtige schulische Entscheidungen mit ein. Wenn Sie Interesse daran haben, diese Prozesse mitzugestalten, können Sie dies zum einen als gewählte(r) Elternvertreter(in) oder durch Beteiligung an Schulaktionen (Feste und Feiern, Kuchenverkauf, Sportfeste etc.) und die Übernahme von Fahrdiensten.

 

Feste und Feiern

Unsere Feste und Feiern orientieren sich oft am Jahreskreis und sind immer wiederkehrend. Exemplarisch seien hier die Einschulung, St. Martin, unser Adventsnachmittag, der Schulhaussturm am schmutzigen Donnerstag oder unsere Schulentlassfeier genannt. Darüber hinaus gibt es immer wieder besondere Aktionen, wir z. B. die musikalische Untermalung des Seniorenkaffees, Lesenächte und Pizza-Partys..

 

Ferienplan

Den aktuellen Ferienplan der Aurainschule finden Sie hier:

PDF-Dokument

 

Handys und Smartphones
Das Mitbringen eines Handys erfolgt in Absprache zwischen Elternhaus und Schule und erfordert ernsthafte Gründe (z.B. Wohnort außerhalb Erlachs zur Kommunikation mit Eltern bei nicht erfolgter Abholung etc.). Das Handy befindet sich in diesem Fall ausgeschaltet im Schulranzen und wird nur im Notfall benutzt. 

Beim Tragen einer Smartwatch ist diese von den Eltern zwingend in den Schulmodus zu setzen, sodass diese lediglich ihre Uhr-Funktion erfüllt. Die hierfür geltende Sperrzeit für den Schulmodus ist: 


7.40 Uhr – 13.10 Uhr (mit Betreten und bei Verlassen des Schulgeländes) 

 

Aus den bisher genannten Punkten resultiert, dass das Schreiben von Textnachrichten, das Aufsprechen von Sprachnachrichten, das Telefonieren oder Video-Calls während der Schulzeit nicht gestattet sind, weder mit der Smartwatch noch mit dem Handy. 

Beim Verstoß gegen diese Regelung wird die Lehrkraft das Gerät (Handy bzw. Smartwatch) einziehen und am Ende des Schultages wieder zurückgeben. 

Bei Mehrfachverstößen gibt es ein Elterngespräch. 

Die Schule bietet während der Schulzeit eine absolute Verlässlichkeit in der Kommunikation zu den Eltern. Daher ist es nicht erforderlich, dass Kinder während der Schulzeit per Handy oder Smartwatch Kontakt zu den Eltern (oder anderen Personen) aufnehmen oder umgekehrt Eltern ihre Kinder kontaktieren. 


Klassenrat

Wöchentlich findet in jeder Klasse der sogenannte Klassenrat statt. Vorab können die Kinder ihre Anliegen schriftlich in den Klassenrat-Briefkasten einwerfen und im Klassenrat werden diese dann lösungsorientiert besprochen und bearbeitet. Ziel vom Klassenrat ist es die Kinder zu selbstverantwortlichem und demokratischem Handeln in der Gesellschaft zu befähigen.

 

Kommunikation

An unserer Schule kommunizieren wir überwiegend über die Sdui-App. Diese ist DSGVO-konform und somit ein sicheres und geschütztes Medium. Sie erfahren wichtige Infos aus den Schul-oder Klassengruppen und können zu bestimmten Zeiten im Einzelchat mit den LehrerInnen Ihres Kindes kommunizieren. Auch Krankmeldungen sind über diesen Weg möglich.

Sie können uns selbstverständlich auch per Email oder Telefon (nur zu bestimmten Zeiten) erreichen:

poststelle@[email protected]

Telefon: 07843-694

Sie können uns auch über unsere Dienst-Emailadressen (siehe Team) erreichen.

 

Krankmeldungen

Bitte melden Sie Ihr Kind bis spätestens um 7.55 Uhr in der Schule ab, wenn es nicht kommen kann. Dies kann per Sdui, Telefon oder Email geschehen (siehe Kommunikation).

Bitte melden Sie Ihr Kind auch für jeden weiteren Tag erneut krank, falls Sie dies nicht bereits am ersten Tag getan haben. Wir müssen sonst nachforschen, warum Ihr Kind nicht in der Schule angekommen ist, das ist bei laufendem Unterricht sehr schwierig für uns.

Ein ärztliches Attest müssen Sie nur in Ausnahmefällen bei lang andauernden Ausfallzeiten und nach Aufforderung durch die Klassenlehrerin oder Schulleitung vorzeigen.

 

Läuse

Sollten Kopfläuse bei Ihrem Kind festgestellt werden, beachten Sie bitte die folgenden Informationen:

• Kopfläuse sind lästig, aber ungefährlich. 

• Kopfläuse haben nichts mit mangelnder Sauberkeit zu tun

• Kopfläuse verbreiten sich durch Krabbeln von Kopf zu Kopf

• Meldung an die Schule und Information von engen Kontaktpersonen

• Untersuchung aller im Haushalt lebenden Personen mit einem Läusekamm

• 2 Behandlungen mit einem Mittel aus der Apotheke, für das die Läuse abtötende Wirkung nachgewiesen wurde

Ihr Kind kann am Tag nach der ersten Behandlung wieder die Schule nach Abgabe der Rückantwort (siehe PDF-Dokument)

 

 

Lernentwicklungsgespräche

Wir möchten die Kinder aktiv in ihren Lernentwicklungsprozess einbinden und führen daher in den Jahrgängen 1, 2 und 3 Lernentwicklungsgespräche mit den Kindern. Basierend auf einem Selbst- und Fremdeinschätzungsbogen arbeiten die Kinder ihre Stärken und Lernfelder mit ihrer Lehrerin heraus und benennen Ziele für den nächsten Lernabschnitt.

In Klasse 2 und 3 ersetzt das dokumentierte Lernentwicklungsgespräch das Halbjahreszeugnis.

 

Leitbild

In der Grundschule Erlach legen wir Wert auf eine ganzheitliche Förderung, die nicht nur kognitive, sondern auch soziale und emotionale Aspekte berücksichtigt. Unsere Schule ist ein Ort, an dem Kinder lernen, sich selbstwirksam und kompetent zu erleben. Die Stärken der Kinder stehen dabei im Fokus. Im Einzelnen sind uns dabei folgende Aspekte von besonderer Bedeutung:

 

1. Jedes Kind bestmöglich fördern: 

Wir stellen die individuelle Förderung jedes Kindes in den Mittelpunkt. Die Einzigartigkeit jedes Kindes nehmen wir an und ermöglichen vielfältige Lernwege. Wir begleiten und unterstützten die Kinder dabei, ihr persönlich Bestes zu erreichen. 

 

2. Selbstwirksamkeit und Wohlbefinden stärken: 

Wir stärken das Selbstvertrauen und Wohlbefinden der Schüler*innen durch eine positive Fehlerkultur und ermöglichen angstfreies Lernen.

Eine sichere und unterstützende Umgebung ermöglicht es den Kindern, Herausforderungen zu begegnen und aus Rückschlägen zu lernen.

 

3. Demokratiebildung im sozialen Miteinander: 

Indem wir Kinder in Entscheidungsprozesse einbeziehen und ermutigen, ihre Meinungen zu äußern, stärken wir ihr Verständnis für gesellschaftliche Werte und demokratische Prinzipien. Damit werden sie befähigt als Teil der (Schul-)Gemeinschaft zu agieren. Die Förderung von gegenseitigem Respekt, Toleranz, das Annehmen und (Er-)Leben von Vielfalt und die Fähigkeit, konstruktiv mit Konflikten umzugehen sind die Grundlage unseres täglichen Handelns. 

 

Notentransparenz

An der Aurainschule Erlach haben wir eine verbindliche Notenverordnung festgelegt, basierend auf der Grundlage der aktuellen Bildungspläne. Diese wird regelmäßig von uns überarbeitet und angepasst. Bei den Elternabenden stellen Ihnen die Lehrkräfte die Notenzusammensetzung in den einzelnen Fächern vor.

 

Religionsunterricht

Bekenntnisangehörige Schülerinnen und Schüler nehmen grundsätzlich am Religionsuntericht teil. An unserer Schule wird derzeit nur katholischer Religionsunterricht erteilt, da die Mindestanzahl für andere Bekenntnisse (z.B. evangelisch) stets unterschritten wird. Auch wenn Ihr Kind ohne bzw. anderer Konfession ist, kann es am katholischen Religionsunterricht teilnehmen. 

Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist jeweils innerhalb von zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn im Schulhalbjahr möglich, wenn Glaubens- und Gewissensgründe vorgebracht werden. Genauere Infos erhalten Sie von der Schulleitung.


Schulbücher
Manche Schulbücher leihen Sie im Auftrag der Stadt Renchen von der Schule aus. Diese erkennen Sie durch den Benutzerstempel auf der ersten Seite im Buchinneren. Die Lernmittelverordnung des Landes BW geht davon aus, dass jedes Schulbuch 5 Jahre genutzt werden kann. Daher bitten wir Sie, diese Bücher vor Benutzung einzuschlagen (wenn nicht schon geschehen) und Ihr Kind auf einen pfleglichen Umgang hinzuweisen. 

Wenn diese Bücher trotz dieser Hinweise nicht zurückgegeben werden bzw. beschädigt zurückkommen, wird Ihnen die Stadt Renchen dafür eine Rechnung stellen, dessen Höhe sich nach dem Alter und dem Grad der Beschädigung richtet. Die Ersatzleistung berechnet sich wie folgt: 

 

Ersatz für unbrauchbare oder nicht zurückgegebene Bücher: 

 

Buch 1 Jahr alt: 100 % des Buchpreises 

Buch 2 Jahre alt: 80 % des Buchpreises 

Buch 3 Jahre alt: 60 % des Buchpreises 

Buch 4 Jahre alt: 40 % des Buchpreises 

Buch 5 Jahre alt: 20 % des Buchpreises 

 

Ersatz für beschmutzte oder beschädigte Bücher, deren Restlaufzeit sich verringert: 

 

Buch 1 Jahr alt: 50 % des Buchpreises 

Buch 2 Jahre alt: 40 % des Buchpreises 

Buch 3 Jahre alt: 30 % des Buchpreises 

Buch 4 Jahre alt: 20 % des Buchpreises 

 

 Schulregeln

 

  • Sei respektvoll: Behandle andere so, wie du selbst behandelt werden möchtest. 
  • Höre aufmerksam zu: Gib deinen Mitschülerinnen und Mitschülern sowie der Lehrkraft die volle Aufmerksamkeit im Unterricht und im Gespräch. 
  • Sei hilfsbereit: Unterstütze deine Mitschülerinnen und Mitschüler sowie deine Lehrkräfte, wenn sie Hilfe benötigen.
  • Sei verantwortungsbewusst: Kümmere dich um dein Schulmaterial und halte dein Klassenzimmer und andere Schulräume sauber und ordentlich. 
  • Sei freundlich: Gute Taten und freundliche Worte machen unsere Schule zu einem angenehmen Ort. 
  • Respektiere Unterschiede: Jeder ist einzigartig. Akzeptiere und schätze die Vielfalt an unserer Schule. 
  • Teile dein Wissen: Hilf Anderen beim Lernen und teile dein Wissen großzügig. 
  • Bleibe sicher: Gehe sicher mit dir und anderen um. Bleib während der Schulzeit auf dem Schulgelände. 
  • Sei pünktlich: Komm rechtzeitig zur Schule und mache dich nach den Pausen zügig bereit für den Unterricht. 
  • Sei neugierig und offen: Lass dich aufs Lernen ein und ermutige auch andere dazu. 

 

Schülerbetreuung

Seit dem Schuljahr 2023/24 ist die Schülerbetreuung der AWO in den Räumen der Schule untergebracht. Frau Schmidke und Frau Metin betreuen die angemeldeten Kinder bis 14 Uhr. Die maximale Gruppengröße beträgt aktuell 10 Kinder, d.h. bei Interesse für das kommende Schuljahr wenden Sie sich zeitnah an die AWO, um die Aufnahmeregularien in Erfahrung zu bringen. Ein Schnuppertag ist möglich, auch dafür braucht es jedoch eine vorherige Anmeldung:

Schülerbetreuung Renchen-Erlach

AWO Kreisverband Ortenau e.V.

Hauptstr. 58

77652 Offenburg

Email: [email protected]

Telefon: 0157-76293933

Diensttelefon Schulkindbetreuung (Frau Schmidke): 0152-21638274

 

 

Schulpflicht, Einschulungsstichtag und Schulanmeldung

Der Stichtag für die Einschulung ist der 30. Juni des Kalenderjahres, in dem Ihr Kind 6 Jahre alt wird. 

Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag das sechste Lebensjahr vollenden, können von Ihnen zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes (Stichtagsflexibilisierung). Voraussetzung ist die Schulbereitschaft des Kindes, die von der Schulleitung festgestellt wird.

Wenn Ihr Kind "regulär" eingeschult werden soll, werden Sie von uns (i.d. Regel über den Kindergarten) zur Schulanmeldung im Januar/Februar des Einschulungsjahres eingeladen. Alles weitere erfahren Sie im direkten Austausch mit uns. 

Sollten Sie Fragen rund um dieses Thema haben, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen (siehe Kommunikation). 

 

Schulweg

Auch wenn wir als Schule rechtlich nicht die Verantwortung für den Schulweg tragen, ist es uns ein großes Anliegen, dass unsere Kinder sicher in die Schule kommen. Wir stellen im Sachunterricht sicher, dass die dafür notwendigen Verkehrsregeln erarbeitet sind. Weiterhin behandeln wir das Thema „Sicherer Schulweg“ regelmäßig im Klassen- und Schulrat, sensibilisieren für Gefahren und erarbeiten Regeln für einen sicheren und friedlichen Schulweg. Die Schulwegplanung liegt in den Händen des Schulträgers - den aktuellen Schulwegplan können Sie im Downloadbereich einsehen.

 

Schulrat
Monatlich findet der sogenannte Schulrat statt. Alle Kinder der Aurainschule treffen sich in einer Unterrichtsstunde um ihre Anliegen, die die gesamte Schule betreffen, zu besprechen. Vorab können die Kinder ihr Anliegen schriftlich in den Schulrat-Briefkasten einwerfen und im Schulrat werden diese dann lösungsorientiert besprochen und bearbeitet. Ziel vom Schulrat ist es die Kinder zu selbstverantwortlichem und demokratischem Handeln in der Gesellschaft zu befähigen. 

 

Sekretariat

Sie erreichen unsere Sekretärin Frau Schneider telefonisch zu folgenden Bürozeiten:

Dienstag, 9 - 12 Uhr

Donnerstag , 8 - 11 Uhr

Telefon: 07843-694

Email: [email protected]

Smartphones in der Schule
siehe unter Buchstabe H: Handys und Smartphones

 

Sportunterricht

Ihr Kind braucht für den Sportunterricht einen Sportbeutel mit Sportkleidung und Hallenschuhen, sowie einer Trinkflasche. Außerdem müssen lange Haare zusammengebunden und Schmuck abgelegt werden, um die Verletzungsgefahr zu minimieren. Dies gilt auch für Ohrringe, die bestenfalls zuhause bleiben oder von Ihnen abgeklebt werden.

 

Unterrichtszeiten

1.      Stunde: 7.55 – 8.40 Uhr

2.      Stunde: 8.40 – 9.25 Uhr

Pause

3.      Stunde: 9.55 – 10.40 Uhr

4.      Stunde: 10.40 – 11.25 Uhr

Pause

5.      Stunde: 11.40 – 12.25 Uhr

6.      Stunde: 12.25 – 13.10 Uhr

 

 

Unfallversicherung

Alle Schülerinnen und Schülerin Baden-Württemberg sind automatisch bei der UKBW unfallversichert. Nähere Infos entnehmen Sie bitte dem Flyer.

PDF-Dokument

 

Unfallmeldung

Ihr Kind hat einen Unfall in der Schule oder beim Sportunterricht und Sie müssen einen Arzt aufsuchen oder ins Krankenhaus? In diesem Fall erfolgt über die Schule eine Unfallmeldung, damit die Versicherung der UKBW in Kraft treten kann. Bitte informieren Sie daher immer die Klassenlehrerin über den Arzt- oder Krankenhausaufenthalt und fragen Sie gezielt nach der Unfallmeldung.

 

VERA 3

VERA sind bundesweite Lernstandserhebungen in Klasse 3, die den Leistungsstand aller Schülerinnen und Schüler in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik ermitteln sollen. Dies erfolgt anhand einheitlicher Testunterlagen für alle Kinder im Land. Informationen dazu erhalten Sie beim ersten Elternabend in Klasse 3. Die Vergleichsarbeiten werden in der Schule geschrieben. Sie werden nicht gezielt vorbereitet und nicht benotet. 

 

Zahnarzt

Der Schulzahnarzt kommt einmal im Jahr in die Schule und führt eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung bei den Kindern durch, um etwaige Zahnschäden feststellen und gegebenenfalls individuelle Hinweise für eine bestmögliche Zahnpflege geben zu können.

Nach § 91 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg besteht eine Pflicht zur Teilnahme an der Untersuchung. Über das Ergebnis der zahnärztlichen Untersuchung werden Sie zeitnah informiert.

 

Zeugnisse

In Klasse 1, 2 und 3 wird zum Halbjahr ein sog. Lernentwicklungsgespräch (siehe Lernentwicklungsgespräch) durchgeführt. Klasse 4 erhält zum Halbjahr außerdem eine Halbjahresinformation mit Noten in allen Fächern. Zum Schuljahrsende erhalten alle Klassen ein Zeugnis: Klasse 1 und 2 eine Verbalbeurteilung, Klasse 2 zusätzlich zur Verbalbeurteilung auch Noten in Deutsch und Mathe, Klasse 3 und 4 ein Zeugnis mit Noten in allen Fächern und in Schrift und Gestaltung.

Geschichte 

der Aurainschule

Der schulgeschichtliche Bogen unserer kleinen Dorfschule reicht von der Gegenwart zurück bis ins Jahr 1761. In einer Urkunde aus diesem Jahr wird ersichtlich, dass unter der Oberaufsicht des Pfarrers von Ulm hier gelegentlich ein Schulmeister als Sonntagsschul-Lehrer fungierte. Aus Heiligenfondrechnungen ist bekannt, dass ab 1762 ein festangestellter Schulmeister in den Wintermonaten (Allerheiligen bis Ostern) die Schüler aus Erlach und Stadelhofen unterrichtete. Der erste namentlich per Urkunde bezeugte Erlacher Schulmeister war Martin Gerstner (1765-1770), sein Nachfolger Peter Zimmerer. Beide unterrichteten zur damaligen Zeit in einem kleinen Schulhaus, das auf dem heutigen Kirchplatz stand und mussten sich –wie damals allgemein üblich- wegen geringer Bezahlung durch zahlreiche Nebentätigkeiten (z.B. Mesner-, Organisten-, Ratschreiber-, Rechner- und sogar Waldhüterdienst) finanziell über Wasser halten.

 

Seither ist viel Zeit vergangen und die Verhältnisse haben sich gewandelt. Bis zum Bau des heutigen Schulgebäudes im Jahre 1911/12 –mit seinem dekorativen Ortswappen auf der Frontseite- wurde ab 1840 das gegenüberliegende Rathaus (heute Ortsverwaltung) als Schulgebäude und Hauptlehrerwohnung genutzt. Auf dem Platz des heutigen Schulhauses (mit 2 Klassenräumen und ehemals Unterlehrerwohnung im Dachgeschoss) befand sich einst das Armenhaus mit Farrenstall. Im 2. Weltkrieg wurde das Schulhaus beschlagnahmt, wobei die Klassenzimmer als Operationssäle dienen sollten.

 

Im Zuge mehrerer Schulentwicklungspläne wurde zunächst 1971 die Hauptschule und 1975 auch die Grundschule aufgelöst. Nachdem man der ortseigenen Schule kulturpolitisch wieder einen deutlich erhöhten Stellenwert einräumte, wurde das Gebäude mit einem Kostenaufwand von 510.000 DM in den Jahren 1987 umgebaut und 1988 als eigenständige Grundschule wiedereröffnet. Zwischenzeitlich hatte es den ortsansässigen Vereinen als Versammlungs- und Proberäume gedient und beherbergte auch für einige Jahre eine Filiale der Sparkasse Oberkirch.

 

1991 wurde unsere kleine aber schmucke Grundschule in Anlehnung an das angrenzende Gelände in Aurainschule umbenannt.